„Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 29. August 1921 hat der Reichsminister des Innern das Erscheinen folgender Zeitungen auf die Dauer von 14 Tagen verboten: das ‚Deutsche Abendblatt‘ […] Berlin, das ‚Deutsche Tageblatt‘, Berlin, die ‚Deutsche Zeitung‘ Berlin, das ‚Deutsche Wochenblatt‘, Berlin-Friedenau, das ‚Spandauer Tageblatt‘, Spandau, den ‚Miesbacher Anzeiger‘, … mehr
Tag: 100 Jahre politischer Mord
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