Demokratiegeschichten

Leipziger Hochverratsprozess

Am 26. März 1872 standen die Sozialdemokraten August Bebel, Wilhelm Liebknecht und Adolf Hepner vor Gericht. Die Anklage lautete auf Hochverrat.

Hintergrund war ein Friedensvorschlag, den Bebel und Liebknecht im Juli 1870 im Reichstag des Norddeutschen Bundes eingebracht hatten. Zu dieser Zeit waren die deutschen Länder im Krieg mit Frankreich. Bebels und Liebknechts Vorschlag beinhaltete die Formulierung „unter Verzichtleistung auf jede Annexion französischen Gebietes“.

Der Vorschlag löste Tumulte und Angriffe auf die Abgeordneten aus. Gemeinsam mit Hepner, dem zweiten Redakteur der Parteizeitung, wurden sie im Dezember 1870 verhaftet. Eine zwischenzeitliche Entlassung aus der Haft erfolgte im März 1871.

Der Prozess

Nach Kriegsende konnte kein Prozess wegen Landesverrats mehr stattfinden. Da insbesondere Reichskanzler Otto von Bismarck auf eine Verurteilung drängte, wurde daraus eine Anklage wegen Hochverrats. Der Prozess begann am 11. März 1872 vor dem Leipziger Schwurgericht.

Zwar lag kein konkreter Anklagegrund vor. Doch konstruierte die Anklage, dass sich die Schuld nicht aus den einzelnen Artikeln, sondern ihrer Zusammenwirkung ergebe. Acht Geschworene – die Mindestanzahl – befanden Bebel und Liebknecht für schuldig, aber sprachen Hepner frei. Für zwei Jahre gingen Bebel und Liebknecht in Festungshaft.

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Über uns 
Annalena B. arbeitet bei Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V. als Projektkoordinatorin im Bereich Demokratiegeschichte.

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