Demokratiegeschichten

Heraus mit dem Frauenwahlrecht!

Heute vor 100 Jahren, am 30. November 1918, wurde das Frauenwahlrecht erstmals rechtlich verankert:

„Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben.“ 


Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz) vom 30. November 1918, Paragraf 2

Und weiter in Paragraf 5:

„Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag seit mindestens einem Jahre Deutsche sind.“

Somit konnten am 19. Januar 1919 Frauen zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden, denn am 19. Januar 1919 fanden allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung statt. Von 300 Kandidatinnen zogen 37 ins erste Parlament der Weimarer Republik ein.

Reaktionen auf das Frauenwahlrecht

Als erste Frau in der Weimarer Nationalversammlung sprach am 19. Februar 1919 die Sozialdemokratin Marie Juchacz aus Berlin:

„Ich möchte hier feststellen …, dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“

Eine Selbstverständlichkeit, so wie in der Bundesrepublik heute: Das war das Frauenwahlrecht lange nicht. Viele Vorurteile – von Frauen und Männern – schlugen ihm entgegen.  Zum Beispiel seien Frauen weniger intelligent als Männer, deshalb für Politik ungeeignet. Ihre Rolle habe sich auf die der Mutter zu beschränken, die auf Haus und Kinder aufpasst.

Mit der Einführung des Frauenwahlrechts verschwanden diese Vorurteile und Ungleichbehandlung von Frau und Mann aber nicht. Viele weitere politische Schritte mussten in der Folgezeit gegangen, viele weitere Rechte und Ansprüche gesetzlich verankert werden.

Und heute?

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Diesen Satz aus Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949, verdanken wir Elisabeth Selbert. Die Juristin gilt als eine der „vier Mütter des Grundgesetzes“ und bestand darauf, die Gleichstellung von Frau und Mann als Verfassungsgrundsatz aufzunehmen. Doch trotz dieser formalen Gleichberechtigung stoßen Frauen selbst 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts immer noch an eine „gläserne Decke“.

Ein Beispiel aus der Politik: Das Zahlenverhältnis von Männern und Frauen in den Parlamenten hat sich über die Jahre verbessert. Dennoch liegt der Anteil weiblicher Parlamentarierinnen im Deutschen Bundestag heute nur bei knapp 31 Prozent.

Frauenanteil im Parlament

Das Frauenwahlrecht wurde vor 100 Jahren umgesetzt, doch das Thema Frauenrechte bleibt aktuell. Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Lohngerechtigkeit, #metoo, Abtreibung. Das ist nur eine kleine Auswahl von Themen in dem Meer von ungelösten Fragen zu Gendergerechtigkeit und Gleichberechtigung. Gleiche Rechte jedoch sind ein zentraler Grundsatz von Demokratie, ihre Umsetzung sind nicht Luxus, sondern Pflicht jedes und jeder überzeugten Demokrat*in.

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Über uns 
Annalena B. arbeitet bei Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V. als Projektkoordinatorin im Bereich Demokratiegeschichte.

2 Kommentare

  1. Schwarzenberg

    30. November 2021 - 14:44
    Antworten

    Im ersten Satz dieses Beitrags heißt es:
    „Heute vor 100 Jahren, am 30. November 1918, wurde das Frauenwahlrecht erstmals in einer deutschen Verfassung verankert“.
    Meines Erachtens wurde es zu diesem Datum im Reichswahlgesetz niedergelegt. Die Weimarer Verfassung wurde erst einige Monate später im Juli/August 1919 beschlossen und unterzeichnet.

    • Annalena B.

      1. Dezember 2021 - 10:37
      Antworten

      Das ist korrekt, danke für den Hinweis! Der Artikel wird dahingehend korrigiert.

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