Heute vor 100 Jahren fand die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung statt. Wahlberechtigt waren erstmals alle Frauen und Männer ab einem Alter von 20 Jahren. Die Zahl der Wahlberechtigten lag infolgedessen bei etwa 20 Millionen. Und die Wahlbeteiligung lag mit 83 Prozent übrigens 7% über dem Wert der letzten Bundestagswahl 2017.
Beim Thema Wahl gehen die Meinungen ziemlich auseinander. Von „Bringt doch eh nichts“ bis zu „Klar, das ist mein Recht und meine Pflicht“ – hab ich alles schon gehört. Lange Zeit habe ich gedacht: Wahlen, das ist die einfachste Form von Beteiligung in und an einer Demokratie. Es gibt keinen Grund, nicht hinzugehen. Gerade dadurch, dass wir alle wählen gehen können, merken wir, dass wir gleich sind. Ist doch ein tolles Prinzip: Alle dürfen Mitentscheiden und ganz egal, was wir sonst so tun: Am Ende zählen unsere Stimmen gleich viel.
Nach wie vor finde ich, dass eine Wahl eine tolle Sache ist. Mit Wahlen lassen sich oft persönliche Erfahrungen und Geschichten verbinden, die einen Austausch über Generationen ermöglichen. Aber von der Vorstellung, dass Wahlen das ultimative Zeichen für die Gleichheit aller Bürger*innen sind, habe ich mich verabschiedet. Das hat mehrere Gründe:
- Wahlen allein sind kein Zeichen für Demokratie. Auch in der NS-Diktatur gab es Wahlen. Bloß waren diese kein Ausdruck von Freiheit und Demokratie, sondern dienten der Legitimation der Diktatur.
- Nicht alle Wahlkreise sind gleich groß. Bis zu 15% darf die Anzahl der Wahlberechtigten pro Wahlkreis vom Durchschnitt abweichen. Daraus folgt, dass in den Wahlkreisen unterschiedlich viele Menschen Abgeordnete wählen.
- Nicht alle Menschen, die in Deutschland leben, dürfen wählen. Ein paar Gruppen möchte ich vorstellen:
Wer darf nicht wählen?
Minderjährige: Immer mal wieder kommt die Frage auf, warum Kinder und Jugendliche nicht wählen dürfen. Sie gelten aufgrund ihres Alters als nicht reif genug, um Verantwortung in Wahlen/Politik zu übernehmen. Zwar sind Jugendliche bei manchen Landtagswahlen zugelassen, aber die Tatsache besteht, dass das Wahlalter willkürlich festgelegt ist.
Menschen mit geistiger Behinderung oder Demenz: Menschen, die in allen Angelegenheiten Betreuung benötigen, sind von Wahlen ausgeschlossen. Dies wird darauf zurückgeführt, dass sie auch auch bei der Wahl Hilfe bedürfen würden. Die Wahrnehmung des Wahlrechts darf aber nur selbstständig erfolgen. Allerdings argumentieren Kritiker*innen, dass laut Grundgesetz niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Zudem widerspricht die Regelung Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention. (Update siehe Kommentare)
Ausländer: Mehr als zehn Millionen Ausländer in Deutschland sind von der Bundestagswahl und von den Kommunalwahlen ausgeschlossen. Versuche, wie 1989 in Schleswig-Holstein und Hamburg, Menschen ohne deutschen Pass das Kommunalwahlrecht zu gewähren, scheiterten am Bundesverfassungsgericht. Dessen Hinweis: Das Grundgesetz meine mit dem „Volk“ nur das deutsche Volk.
Menschen ohne festen Wohnsitz: Um wählen zu können, muss man im Melderegister verzeichnet sein. Weil dies auf viele Wohnungslose nicht zutrifft, erhalten sie keinen Wahlschein. Hieran wird deutlich, wie Benachteiligungen oft weitere Einschränkungen zur Folge haben.
Und jetzt?
Alle Macht geht vom Volke aus. Nur scheint es so, dass nicht alle Menschen in Deutschland zum deutschen Volk gehören. Von über 80 Millionen Einwohner*innen waren 2017 nur 61 Millionen zur Wahl zugelassen.
So richtig weiß ich nicht, was ich mit dieser Erkenntnis anfangen soll. Nicht wählen gehen ist für mich keine Option – dafür ist mir diese Chance zur Mitbestimmung zu wichtig.
Wie seht ihr diese Problematik? Ist es berechtigt, dass manche Menschen von der Wahl ausgeschlossen werden?
3 Kommentare
Friedhelm Wolski-Prenger
25. Januar 2019 - 10:41Guter Hinweis auf die Diskrimierung von Menschen mit Behinderung. Ist Ihnen bekannt, ob bereits jemand geklagt hat?
Annalena B.
26. Januar 2019 - 18:58Im Jahr 2017 klagten 8 Menschen mit Behinderungen vor dem Bundesverfassungsgericht, dazu hier 2 Artikel:
https://www.caritas-speyer.de/content/kampf-ums-wahlrecht/1137034/
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-08/menschen-behinderung-wahlrecht-bundestagswahl/seite-2
Leider ist mir nicht bekannt, wie das Gericht geurteilt hat. Vielleicht weiß jemand anders, wie entschieden wurde?
Annalena B.
20. Mai 2019 - 11:32Update: Am 17. Mai hat der Bundestag einer Gesetzesänderung zugestimmt: Künftig dürfen auch Menschen mit Behinderungen, die auf Betreuung angewiesen sind, an Wahlen teilnehmen (auf Antrag auch schon an den Europawahlen diesen Sonntag, am 26.05.). Der Entscheidung des Bundestags war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorausgegangen, das die bisherige Regelung für unzulässig erklärte.
Für weitere Infos: https://www.tagesschau.de/inland/behinderte-wahlrecht-bundestag-101.html